Sie haben 0% dieser Umfrage fertiggestellt.
Achtung: Javascript ist in Ihrem Browser für diese Webseite deaktiviert. Es kann sein, dass Sie daher die Umfrage nicht abschließen werden können. Bitte überprüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen.

Online-Elternumfrage: Bedarfserhebung Kita-Jahr 2025/2026 und Schulkindbedarf

 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

vielen Dank, dass Sie sich ca. 10 Minuten Zeit nehmen, um uns Ihren Betreuungsbedarf im Kita-Bereich für das nächste Kita-Jahr (2025/2026)  bzw. den zukünftigen Betreuungsbedarf nach Einschulung mitzuteilen.

 

In dieser Umfrage finden Sie Fragen zu:

A) Ihrem Betreuungsbedarf für Kita-Kinder und zukünftigen Schulkindern      

              

Und falls Sie nicht bereits letztes Jahr an der Online-Umfrage teilgenommen haben:

B) Fragen zum Anmeldeverfahren und den Gründen der Kita-Wahl

 

Wenn Ihr Kind eine städtische Kita besucht:

C) Wird zusätzlich Ihre Zufriedenheit aus Elternperspektive erfasst.

 


⇒ Die Umfrage richtet sich an alle Eltern von Kita-Kindern in Neustadt a.d.W., ganz gleich ob die Kinder einen Regel- oder Förderplatz haben oder ob ihnen eine Integrationskraft zur Seite steht.


 

Warum ist Ihre Teilnahme für uns und Sie wichtig?

- Das Jugendamt hat im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Aufgabe, neben dem Bestand an Einrichtungen auch den Bedarf festzustellen und die dafür notwendigen Vorhaben rechtzeitig zu planen. Dabei sollen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Berücksichtigung finden (SGB VIII, §80 Abs. 1). So ist es naheliegend, dass wir Sie als Experten in eigener Sache und der Ihrer Kinder am Prozess beteiligen.

 

 

Die Ergebnisse bilden die Grundlage der jährlich im Januar/Februar stattfindenden Bedarfsplanungsgespräche im Kita-Bereich mit den Elternausschüssen, Leitungen und Trägern vor Ort, in denen über die benötigte Platzstruktur in den Kitas gesprochen wird.

Weiterhin sind sie aber auch wichtige Planungsgrundlage zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes für Grundschulkinder. Der Rechtsanspruch auf eine 8-stündige Betreuung beginnt im Schuljahr 2026/2027 mit der 1. Klasse und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Grundschulklassen ausgedehnt sein.

 

Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme.

 

Bei Fragen und Anmerkungen schreiben Sie eine Mail an: daniela.wuenschel-weber@neustadt.eu

Dies ist eine anonyme Umfrage.

In den Umfrageantworten werden keine persönlichen Informationen über Sie gespeichert, es sei denn, in einer Frage wird explizit danach gefragt.

Wenn Sie für diese Umfrage einen Zugangscode benutzt haben, so können Sie sicher sein, dass der Zugangsschlüssel nicht zusammen mit den Daten abgespeichert wurde. Er wird in einer getrennten Tabelle aufbewahrt und nur aktualisiert, um zu speichern, ob Sie diese Umfrage abgeschlossen haben oder nicht. Es gibt keinen Weg, die Zugangscodes mit den Umfrageergebnissen zusammenzuführen.

Datenschutzhinweis für Teilnehmer von Online-Umfragen:

  1. Inhalt dieser Hinweise

Mit diesen Datenschutzhinweisen erläutern wir Ihnen unseren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten, wenn Sie an unserer Umfrage teilnehmen. Zudem informieren wir Sie über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

  1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung Ihrer Daten aus der Online-Umfrage ist:

Stadt Neustadt an der Weinstraße

Marktplatz 1

67433 Neustadt an der Weinstraße

Tel: 06321/855-115

Mail: info@neustadt.eu

 

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße:

Nadine Ihrig

Abteilung 130 Rechtsabteilung

Marktplatz 1

Zimmer 215

67433 Neustadt an der Weinstraße

Tel: 06321/855-1188

Mail: datenschutz@neustadt.eu

 

  1. Daten und Nutzungszweck

Die Umfrage erfolgt anonym und die Teilnahme und Beantwortung ist freiwillig.

Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung zur qualitativen und quantitativen Bedarfserhebung 2025/2026 erfasst und verarbeitet. Die Ergebnisse stellen keinen Bezug zu Ihrer Person her.

 

  1. Speicherdauer

Die Daten werden nach Zweckerfüllung (qualitative und quantitative Bedarfserhebung 2024/2025) gelöscht.

 

  1. Datenempfänger

Innerhalb der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße haben nur Mitarbeiter Zugriff auf die Daten, welche für die Durchführung der jeweiligen Befragung zuständig sind. Eine Übermittlung an oder Verarbeitung von Dritten findet nicht statt.

 

  1. Rechtsgrundlage

Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.c) DSGVO. Die Verarbeitung ist zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen des Jugendamtes im Rahmen des § 80 SGB VIII und § 19 KiTaG RLP notwendig, um den Bestand und Bedarf an Angeboten (Kinderbetreuung) für junge Menschen und ihre Familien ausreichend und rechtzeitig zu planen.

 

  1. Logfiles

Beim Aufruf der Umfrage müssen keine personenbezogenen Daten eingegeben werden. Die Umfrage ist öffentlich gelistet und bedarf nicht der Anmeldung oder Angabe des Namens oder der E-Mail-Adresse.

Im Rahmen der technischen Abwicklung der Online-Umfrage werden jedoch technisch bestimmte Daten erfasst, welche aber nicht bestimmten Personen zuordenbar sind.  Nähere Informationen bezüglich Logfiles und Datenschutz erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt an der Weinstraße unter dem Punkt „Datenschutz“, abrufbar unter https://www.neustadt.eu/Quicknavigation/Datenschutz.

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Jedoch weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

  1. Ihre Rechte

Aufgrund der anonymisierten Form der Umfrage ist eine teilnehmerbezogene Auskunft oder Löschung (gemäß DSGVO) nicht möglich.

Nach Artikel 77 Abs. 1 der DSGO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz  und der Informationsfreiheit RLP, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten gegen die DSGO verstößt.

 

Kontakt Landesbeauftragter für Datenschutz Rheinland-Pfalz:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Postfach 30 40

55020 Mainz

Tel: 06131/89200

Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de